der „Camper Rent 24", vertreten durch
den Inhaber Frank Sacher,
Unteranger 34a, 82431
Kochel am See
1. Vertragsschluß und
Reisedurchführung
Der Mietvertrag kommt
ausschließlich mit der
"Camper Rent 24",
vertreten durch den Inhaber
Frank Sacher, Unteranger
34a, 82431 Kochel am See zustande.
Die Betreuung vor Ort und
Übergabe der Fahrzeuge
erfolgt durch eine der
angegebenen Servicestationen.
Der
Anmietung eines Wohnmobils
liegt ein Mietvertrag über
das bezeichnete Fahrzeug
zugrunde und keine
Gesamtheit von
Reiseleistungen eines
Reiseveranstalters.
Der
Mieter plant und führt seine
Fahrt selbständig durch und
setzt das Fahrzeug
eigenverantwortlich ein, so
dass Vorschriften des
Reisevertragsrechts auch
nicht sinngemäß zur
Anwendung kommen.
Bestandteil des
Mietvertrages ist auch das
vom Mieter und der
Servicestation vollständig
auszufüllende und zu
unterschreibende Übernahme-
und Rückgabeprotokoll, so
wie die allgemeinen Hinweise
zur Nutzung des Mietobjekts.
2.
Mindestalter
Das Mindestalter des Mieters
und des Fahrers müssen 21
Jahre betragen. Der
Führerschein der (alten)
Klasse 3 bzw. der Klasse B
muss seit mindestens einem
Jahr im Besitz des Mieter
und Fahrers sein. Der Mieter
und / oder Fahrer
hinterlegen bei der
Übernahme des Fahrzeugs eine
Kopie der Fahrerlaubnis, so
wie sie zusichern bei
Übergabe des Fahrzeugs weder
mit einem Fahrverbot belegt
zu sein noch das eine
Entziehung der Fahrerlaubnis
vorliegt.
3. Mietpreise
Es gelten die Preise der
bei Vertragsschluss jeweils
gültigen Preisliste. Die
Mietpreise schließen ein:
-
Vollkaskoschutz mit EUR
1.000,00
Selbstbeteiligung pro
Schadensfall
-
Teilkaskoschutz mit EUR
1.000,00
Selbstbeteiligung pro
Schadensfall
-
Haftpflichtversicherung
gegenüber Dritten mit
unbegrenzter Deckung
Wartungsdienst und
Verschleißreparaturen
Kraftstoff- und
Betriebskosten gehen zu
Lasten des Mieters. Die
Fahrzeuge werden voll
getankt übergeben und müssen
voll getankt zurückgebracht
werden. Bei fehlendem
Kraftstoff wird dies im
Rückgabeprotokoll vermerkt,
von der Servicestation
nachgetankt und eine
zusätzliche Gebühr von 25,00
€ in Rechnung gestellt.
Für zusätzliche
Besorgungsfahrten steht das
Personal der Servicestation
für 25,00 € je angefangene
Std. zur Verfügung. Die
Kosten sind mit dem Personal
vor Ort direkt abzurechnen.
Die Mietpreise gelten stets
ab Station bis zur Rücknahme
durch die Station.
Einwegmieten sind auf
Anfrage möglich. Die
Saisonpreise werden
entsprechend der
Inanspruchnahme durch den
Mieter berechnet.
Bei Rückgabe nach der
schriftlich vereinbarten
Zeit berechnen wir pro
angefangener Stunde EUR
25,00 (höchstens jedoch für
jeden verspäteten Tag den
Gesamt-Tagespreis) und geben
an Sie eventuelle
Schadenersatzansprüche
weiter, die Ihr
Nachfolgemieter oder andere
Personen gegenüber uns wegen
einer verspäteten
Fahrzeugübernahme geltend
machen.
Es besteht generell kein
Einverständnis des
Vermieters mit der
automatischen Umwandlung in
ein Mietverhältnis auf
unbestimmte Zeit bei
fortgesetztem Gebrauch nach
vereinbartem Rückgabetermin.
Einer weiteren Nutzung
widersprechen wir bereits
jetzt.
Bei Fahrzeugrückgabe vor
Ablauf der vereinbarten
Mietzeit ist der volle
vertraglich vereinbarte
Mietpreis zu zahlen, es sei
denn, das Fahrzeug kann
anderweitig vermietet werden.
Gemäß der jeweils gültigen
Preisliste ist die
vorgegebene Mindestmietdauer
während bestimmter
Reisezeiten zu beachten. Bei
jeder Anmietung wird eine
einmalige Service-Pauschale
berechnet. Der Mieter haftet
für alle im Zusammenhang mit
der Nutzung des Fahrzeuges
anfallender Gebühren,
Abgaben, Bußgelder und
Strafen, für die der
Vermieter in Anspruch
genommen wird, es sei denn,
sie sind durch Verschulden
des Vermieters verursacht
worden.
4.
Reservierung, Rücktritt und
Umbuchung
Wohnmobilreservierungen sind
nur nach schriftlicher
Bestätigung verbindlich.
Nach Erteilung der
schriftlichen
Reservierungsbestätigung ist
innerhalb von 10 Tagen eine
Mietpreisanzahlung von 20 %
des Gesamtpreises - in bar,
per Überweisung oder per
Scheck - zu leisten.
Die dem
Mieter bestätigte
Reservierung kann von diesem
bis spätestens 3 Tage vor
dem vereinbarten Mietbeginn
umgebucht werden, soweit
anderweitig freie
Kapazitäten vorhanden sind.
Hierfür berechnet Camper Rent 24
eine Bearbeitungsgebühr in
Höhe von EUR 50,00 pro
Umbuchung.
Stornobedingungen:
-
Stornierung bis zum 50.
Tage vor Mietbeginn 10%
Mietpreises,
-
vom
49. bis zum 15. Tag vor
Mietbeginn 50%
Mietpreises,
-
weniger als 15 Tage vor
Mietbeginn 80%
Mietpreises,
-
und
am Tag der Anmietung
oder bei Nichtabnahme
95% des Mietpreises!
Eine
eventuell anfallende
Stornogebühr wird immer von
der ersten bestätigten
Reservierung ausgehend
berechnet.
5. Zahlungsbedingungen
Der restliche Mietpreis muss
4 Wochen vor Mietbeginn auf
das Konto unseres
Buchungsbüros i.A. von Camper Rent 24 gebührenfrei
eingegangen sein.
Die
Kaution in Höhe von €
1.000,-- wird vor Ort mit Traveller Cheques
bezahlt oder
muss per Überweisung vor
Übernahme des Wohnmobils
auf unserem Kautionskonto
eingegangen sein. Ein
Nachweis darüber ist bei
Übernahme des Fahrzeugs
vorzulegen.
Die
Rücküberweisung erfolgt
unverzüglich nach Ihrer
Rückkehr, natürlich unter
Vorbehalt eventueller
Mängelanzeigen. Bei Rückgabe
des Wohnmobiles erhalten Sie
ein Rückgabeprotokoll!
6.
Haftung / Vollkaskoschutz
Für Beschädigungen, die
während der Mietzeit bei
vertragsmäßiger Nutzung
entstehen, haftet der Mieter
nur bis zu € 1.000,00 pro
Schadensfall. Die
Selbstbeteiligung kann nicht
ausgeschlossen werden, aber
für 9,50 € / Tag auf 200,00
€ Teilkasko und 500,00 €
Vollkasko reduziert werden.
Bei
vorsätzlicher oder grob
fahrlässiger Verursachung
des Schadens, insbesondere
bei alkohol- oder
drogenbedingter
Fahruntüchtigkeit entfällt
die Haftungsbeschränkung
ersatzlos.
Dies gilt
auch für Schäden, die durch
Nichtbeachtung des Zeichens
265 (Durchfahrtshöhe) gemäß
§ 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO (bzw.
vergleichbarer Regelungen im
Ausland) verursacht werden.
Hat der Mieter Unfallflucht
begangen oder seine
Pflichten gemäß Ziff. 7
dieser Bedingungen verletzt,
so haftet er ebenfalls auf
vollen Ersatz des Schadens,
es sei denn, die Verletzung
hat keinen Einfluß auf die
Feststellung des
Schadensfalles gehabt. Der
Mieter haftet ebenso
unbeschränkt für alle von
ihm zu vertretenden Schäden,
die bei der Benutzung durch
einen nicht berechtigten
Fahrer (Ziff. 8) oder zu
verbotenen Zwecken (Ziff. 9)
durch unsachgemäß verstautes
Ladegut oder durch
unsachgemäße Behandlung des
Fahrzeuges entstanden sind.
Im übrigen bleibt es bei der
gesetzlichen Haftung.
Ausdrücklich ist zu erwähnen
dass, jeglicher
Versicherungsschutz bei
Verstößen gegen die Miet-
und Vertragsbedingungen
entfällt! Vom
Versicherungsschutz
ausgeschlossen sind alle
Wasser- und
Salzwasserschäden, die durch
eigenes Verschulden
entstanden sind. Die
Versicherung haftet nicht
für Schäden, die mit der
Berührung des Fahrzeuges mit
Salzwasser zusammenhängen
oder wenn das Fahrzeug im
Wasser liegen bleibt. Auch
persönliches Eigentum, das
durch einen Unfall oder
Diebstahl beschädigt wird
oder abhanden kommt, ist
nicht versichert. Von
jeglichem
Versicherungsschutz
ausgenommen sind die
folgenden Fälle:
Der
Mieter haftet in voller Höhe
für Schäden am gemieteten
Fahrzeug sowie am Eigentum
Dritter:
-
bei
Schäden, die durch
Festfahren im Wasser
entstehen
-
Schäden, die durch
Salzwasser entstehen
-
Schäden, durch
Handlungen wider den
Bestimmungen des
Mietvertrags (z.B.
Fahren unter Drogen oder
Alkoholeinfluss) und/oder
grobe Fahrlässigkeit
entstehen
-
Schäden durch die
Verwendung eines
falschen Treibstoffs
entstehen, wenn Wasser,
Öl etc. nicht
nachgefüllt wird bzw.
Warnanzeigen im Fahrzeug
missachtet wurden
-
Schäden am Dachaufbau
und Unterboden
-
Glasbruch (Frontscheibe,
Scheinwerfer, sonstiges
Glas)
-
Reifenschäden, die nicht
auf normalen Verschleiß
zurückzuführen sind
-
Reparatur- und
Abschleppkosten durch
Fahrten auf unerlaubten
Strassen oder in
verbotenen Gebieten
-
Kosten für die Bergung
oder das Abschleppen von
Fahrzeugen, die durch
eigenes Verschulden des
Mieters fest gefahren
wurden
-
Kosten für verlorene
oder im Fahrzeug
eingesperrte
Fahrzeugschlüssel
7.
Rückgabeprotokoll /
Mängelanzeige
Nach Mietbeginn
festgestellte Mängel am
Mietfahrzeug hat der Mieter
unverzüglich bei der
Servicestation, spätestens
jedoch bei der Rückgabe des
Fahrzeuges anzuzeigen. Der
Mieter hat die Mängel
vollständig im
Rückgabeprotokoll
schriftlich niederzulegen.
8.
Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem
Unfall, Brand-, Entwendungs-
oder Wildschaden sofort die
Polizei und die
Servicestation zu
verständigen. Ansprüche
eines Unfallgegeners dürfen
nicht anerkannt werden. Der
Mieter hat der
Servicestation, selbst bei
geringfügigen Schäden, einen
ausführlichen schriftlichen
Bericht unter Vorlage einer
Skizze zu übergeben. Der
Unfallbericht muß
insbesondere Namen und
Anschrift der beteiligten
Personen und etwaiger Zeugen
sowie die amtlichen
Kennzeichen der beteiligten
Fahrzeuge enthalten.
9.
Berechtigter Fahrer
Das Fahrzeug darf nur vom
Mieter selbst und von den im
Mietvertrag angegebenen
Fahrern gelenkt werden,
sofern diese das
Mindestalter erreicht haben
und im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis lt. Ziff. 1
sind.
10.
Verbotene Nutzungen
Dem Mieter ist untersagt,
das Fahrzeug zu verwenden:
-
zur
Teilnahme an
motorsportlichen
Veranstaltungen und
Fahrzeugtests
-
zur
Beförderung von leicht
entzündlichen giftigen,
oder sonst gefährlichen
Stoffen
-
zur
Begehung von Zoll- und
sonstigen Straftaten,
auch wenn diese nur nach
dem Recht des Tatortes
mit Strafe bedroht sind
-
zur
Weitervermietung für
sonstige Nutzungen, die
über den vertraglichen
Gebrauch hinausgehen,
insbesondere auf nicht
zum Befahren auf
ungeeignetem Gelände.
11.
Übernahme / Rücknahme
Vor dem Antritt der Fahrt
ist es unbedingt
erforderlich, dass der
Mieter an einer durch unsere
Servicestation
durchgeführten
Fahrzeug-Einweisung
teilnimmt. Die Übergabe und
Rücknahme des Fahrzeugs
findet nach vorheriger
Vereinbarung bei der
Servicestation Olbia statt.
Der Transfer zum Flughafen
Olbia wird, falls gebucht,
gewährleistet. Zu den
Flughäfen Alghero oder
Cagliari wird unter
bestimmten Voraussetzungen
für den Hin- oder
Rücktransfer ein Transfer-Fahrzeug
günstig angemietet.
Die Übernahme erfolgt in der
Regel von Montag bis Sonntag
an der Service-Station von
13.00 bis 18.00 Uhr und die
Rückgabe des Mietfahrzeugs
zwischen 08.00 bis 12.00 Uhr.
Sollte es der Buchungsplan
zulassen, kann in Absprache
mit der Servicestation auch
vormittags die Übernahme und
nachmittags die Rückgabe
durchgeführt werden. In
diesen Fällen kann eine
gesonderte Service-Gebühr
berechnet werden. In den
Monaten November bis
einschließlich Februar
erfolgen die Rückgaben bei
Tageslicht spätestens bis
16.00 Uhr und nicht vor
08.00 Uhr bzw. nach Absprache mit
der Servicestation. Um die
Rückgabe des Fahrzeugs
trotzdem morgens zu
ermöglichen, ist eine
Fahrzeugkontrolle am Vortag
der Abreise in Absprache mit
der Servicestation möglich.
Eine garantierte Übernahme
vormittags und Rückgaben
nachmittags sind gegen
Berechnung eines
zusätzlichen Miettages
möglich. Für die Rückgabe
des Wohnmobils sollte so
viel Zeit eingeplant werden,
dass eine Überprüfung des
Wohnmobils bezüglich Schäden
ohne Zeitdruck stattfinden
kann. Sollte für eine
ordnungsgemäße Rückgabe
nicht ausreichend Zeit zur
Verfügung stehen, erfolgt
die Kontrolle nach Abreise
des Mieters vom Personal der
Servicestation. Die Kaution
wird, falls bar hinterlegt,
dann nachträglich auf das
Konto des Mieters überwiesen.
Für Übernahmen an Samstagen
oder Sonntagen fallen keine
zusätzlichen Gebühren an.
Mit der Servicestation
abgesprochene Übergaben
außerhalb der Öffnungszeiten
werden mit einer Gebühr lt.
Preisliste berechnet.
Übergaben, die nach 17.00
beginnen und um 18.00 noch
nicht abgeschlossen sind,
sind gebührenpflichtig.
12. Ersatzfahrzeug
Camper Rent 24 behält sich das
Recht vor bei tatsächlicher
Unmöglichkeit der Übergabe
des Mietfahrzeugs, die nicht
von Camper Rent 24 zu vertreten
ist, bei technischem Defekt
oder bei verspäteter
Rückgabe des Fahrzeugs durch
den vorherigen Mieter, als
Ersatz einen PKW der
Mittelklasse in Verbindung
mit einer dem Standard
Agriturismo entsprechenden
Unterkunft zur Verfügung zu
stellen. Außerdem kann aus
wichtigem Grund während der
Mietdauer ein
Fahrzeugwechsel durchgeführt
werden, wobei das
gewechselte Fahrzeug der
gleichen oder besseren
Kategorie angehören muss.
Sollte ein kleineres
Fahrzeug angeboten und
akzeptiert werden, so wird
die Preisdifferenz zwischen
den beiden Fahrzeugen
erstattet.
13.
Zulässiger Fahrbereich
Der Fahrbereich des
Mietfahrzeugs ist beschränkt
auf Sardinien und Korsika,
nebst eventueller
Fährverbindung zwischen
diesen Regionen.
14.
Reparaturen
Reparaturen, die während der
Mietzeit notwendig werden,
z.B. um die Betriebs- und
Verkehrssicherheit des
Fahrzeuges zu gewährleisten,
dürfen vom Mieter bis zu
einem Preis von € 150,00
ohne weiteres, größere
Reparaturen nur mit
Einwilligung der
Servicestation in Auftrag
gegeben werden. Die
Reparaturkosten träg tCamper Rent 24 gegen Vorlage der
entsprechenden Belege sowie
der ausgetauschten Teile,
soweit der Mieter nicht für
den Schaden haftet (siehe
Ziff. 5). Der Mieter hat
wegen nicht vertragsmäßiger
Erbringung der Anmietung das
Recht auf Abhilfe,
Mietminderung oder
Schadenersatz, soweit
Camper Rent 24 einen Mangel des
Fahrzeuges zu vertreten hat.
Zur Abhilfe hat der Kunde
der Servicestation
unverzüglich festgestellte
Mängel anzuzeigen und Camper Rent 24 eine angemessene
Frist zur Reparatur zu
gewähren.
Schadenersatzansprüche für
vor Vertragsschluß
vorhandene Mängel des
Fahrzeuges, welche Camper Rent 24
nicht zu vertreten hat, sind
ausgeschlossen.
15.
Ausschlussfrist / Verjährung
Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung
der Mietleistungen hat der
Mieter innerhalb eines
Monats nach vertraglich
vorgesehener Rücknahme des
Fahrzeugs schriftlich bei Camper Rent 24 anzumelden. Nach
Ablauf der Frist können
Ansprüche nur geltend
gemacht werden, wenn den
Mieter kein Verschulden an
der Nichteinhaltung der
Frist trifft. Vertragliche
Ansprüche des Mieters
verjähren in sechs Monaten
nach der vertraglich
vorgesehenen Rücknahme. Hat
der Mieter Ansprüche geltend
gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tag
gehemmt, an dem der Camper Rent 24
die Ansprüche schriftlich
zurückverweist.
16.
Speicherung und Weitergabe
von Personendaten
Der Mieter ist damit
einverstanden, dass die
Buchungsbüros i.A. von Camper Rent 24 die persönlichen
Daten speichern. Camper Rent 24
darf diese über den
zentralen Warnring an Dritte,
die ein berechtigtes
Interesse haben, weitergeben,
wenn die bei der Anmietung
gemachten Angaben in
wesentlichen Punkten
unrichtig sind, oder das
gemietete Fahrzeug nicht
innerhalb von 24 Stunden
nach Ablauf der
gegebenenfalls verlängerten
Mietzeit zurückgegeben wird,
oder Mietforderungen im
gerichtlichen Mahnverfahren
geltend gemacht werden
müssen oder vom Mieter
hingegebene Schecks nicht
eingelöst werden können.
17.
Gerichtsstand /
anzuwendendes Recht
Für alle Streitigkeiten aus
oder über diesen Vertrag
wird München - soweit
gesetzlich zulässig - als
Gerichtsstand vereinbart,
insbesondere soweit der
Mieter keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat
oder nach Vertragsabschluß
seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt ins
Ausland verlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht
bekannt ist.
Für
sämtliche Streitigkeiten aus
oder wegen dieses Vertrages
findet Deutsches Recht
Anwendung.
18.
Teilnichtigkeit
Ist eine der vorstehenden
Geschäftsbedingungen
unwirksam, so berührt dies
die Wirksamkeit der übrigen
Geschäftsbedingungen nicht.