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Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen

der  „Camper Rent 24", vertreten durch den Inhaber Frank Sacher,

Unteranger 34a, 82431 Kochel am See 
 

1. Vertragsschluß und Reisedurchführung
Der Mietvertrag kommt ausschließlich mit der
"Camper Rent 24", vertreten durch den Inhaber Frank Sacher, Unteranger 34a, 82431 Kochel am See zustande. Die Betreuung vor Ort und Übergabe der Fahrzeuge erfolgt durch eine der angegebenen Servicestationen.

Der Anmietung eines Wohnmobils liegt ein Mietvertrag über das bezeichnete Fahrzeug zugrunde und keine Gesamtheit von Reiseleistungen eines Reiseveranstalters.

Der Mieter plant und führt seine Fahrt selbständig durch und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein, so dass Vorschriften des Reisevertragsrechts auch nicht sinngemäß zur Anwendung kommen. Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und der Servicestation vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll, so wie die allgemeinen Hinweise zur Nutzung des Mietobjekts. 

2. Mindestalter
Das Mindestalter des Mieters und des Fahrers müssen 21 Jahre betragen. Der Führerschein der (alten) Klasse 3 bzw. der Klasse B muss seit mindestens einem Jahr im Besitz des Mieter und Fahrers sein. Der Mieter und / oder Fahrer hinterlegen bei der Übernahme des Fahrzeugs eine Kopie der Fahrerlaubnis, so wie sie zusichern bei Übergabe des Fahrzeugs weder mit einem Fahrverbot belegt zu sein noch das eine Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegt.

3. Mietpreise
Es gelten die Preise der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preisliste. Die Mietpreise schließen ein:

  • Vollkaskoschutz mit EUR 1.000,00 Selbstbeteiligung pro Schadensfall

  • Teilkaskoschutz mit EUR 1.000,00 Selbstbeteiligung pro Schadensfall

  • Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenzter Deckung

Wartungsdienst und Verschleißreparaturen
Kraftstoff- und Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeuge werden voll getankt übergeben und müssen voll getankt zurückgebracht werden. Bei fehlendem Kraftstoff wird dies im Rückgabeprotokoll vermerkt, von der Servicestation nachgetankt und eine zusätzliche Gebühr von 25,00 € in Rechnung gestellt.

Für zusätzliche Besorgungsfahrten steht das Personal der Servicestation für 25,00 € je angefangene Std. zur Verfügung. Die Kosten sind mit dem Personal vor Ort direkt abzurechnen.

Die Mietpreise gelten stets ab Station bis zur Rücknahme durch die Station. Einwegmieten sind auf Anfrage möglich. Die Saisonpreise werden entsprechend der Inanspruchnahme durch den Mieter berechnet.

Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir pro angefangener Stunde EUR 25,00 (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamt-Tagespreis) und geben an Sie eventuelle Schadenersatzansprüche weiter, die Ihr Nachfolgemieter oder andere Personen gegenüber uns wegen einer verspäteten Fahrzeugübernahme geltend machen.

Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch nach vereinbartem Rückgabetermin. Einer weiteren Nutzung widersprechen wir bereits jetzt.

Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden. Gemäß der jeweils gültigen Preisliste ist die vorgegebene Mindestmietdauer während bestimmter Reisezeiten zu beachten. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale berechnet. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallender Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.

4. Reservierung, Rücktritt und Umbuchung

Wohnmobilreservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Nach Erteilung der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine Mietpreisanzahlung von 20 % des Gesamtpreises - in bar, per Überweisung oder per Scheck -  zu leisten.

Die dem Mieter bestätigte Reservierung kann von diesem bis spätestens 3 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn umgebucht werden, soweit anderweitig freie Kapazitäten vorhanden sind. Hierfür berechnet Camper Rent 24 eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 pro Umbuchung.

Stornobedingungen:

  • Stornierung bis zum 50. Tage vor Mietbeginn 10% Mietpreises,

  • vom 49. bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% Mietpreises,

  • weniger als 15 Tage vor Mietbeginn 80% Mietpreises,

  • und am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme 95% des Mietpreises!

Eine eventuell anfallende Stornogebühr wird immer von der ersten bestätigten Reservierung ausgehend berechnet.

5. Zahlungsbedingungen

Der restliche Mietpreis muss 4 Wochen vor Mietbeginn auf das Konto unseres Buchungsbüros i.A. von Camper Rent 24 gebührenfrei eingegangen sein.

Die Kaution in Höhe von € 1.000,-- wird vor Ort mit Traveller Cheques bezahlt oder muss per Überweisung vor Übernahme des Wohnmobils auf unserem Kautionskonto eingegangen sein. Ein Nachweis darüber ist bei Übernahme des Fahrzeugs vorzulegen. Die Rücküberweisung erfolgt unverzüglich nach Ihrer Rückkehr, natürlich unter Vorbehalt eventueller Mängelanzeigen. Bei Rückgabe des Wohnmobiles erhalten Sie ein Rückgabeprotokoll! 

6. Haftung / Vollkaskoschutz
Für Beschädigungen, die während der Mietzeit bei vertragsmäßiger Nutzung entstehen, haftet der Mieter nur bis zu € 1.000,00 pro Schadensfall. Die Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden, aber für 9,50 € / Tag auf 200,00 € Teilkasko und 500,00 € Vollkasko reduziert werden.

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit entfällt die Haftungsbeschränkung ersatzlos.

Dies gilt auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung des Zeichens 265 (Durchfahrtshöhe) gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO (bzw. vergleichbarer Regelungen im Ausland) verursacht werden. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziff. 7 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls auf vollen Ersatz des Schadens, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluß auf die Feststellung des Schadensfalles gehabt. Der Mieter haftet ebenso unbeschränkt für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (Ziff. 8) oder zu verbotenen Zwecken (Ziff. 9) durch unsachgemäß verstautes Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Im übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

Ausdrücklich ist zu erwähnen dass, jeglicher Versicherungsschutz bei Verstößen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen entfällt! Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Wasser- und Salzwasserschäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind. Die Versicherung haftet nicht für Schäden, die mit der Berührung des Fahrzeuges mit Salzwasser zusammenhängen oder wenn das Fahrzeug im Wasser liegen bleibt. Auch persönliches Eigentum, das durch einen Unfall oder Diebstahl beschädigt wird oder abhanden kommt, ist nicht versichert. Von jeglichem Versicherungsschutz ausgenommen sind die folgenden Fälle:

Der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden am gemieteten Fahrzeug sowie am Eigentum Dritter:

  • bei Schäden, die durch Festfahren im Wasser entstehen

  • Schäden, die durch Salzwasser entstehen

  • Schäden, durch Handlungen wider den Bestimmungen des Mietvertrags (z.B. Fahren unter Drogen oder Alkoholeinfluss) und/oder grobe Fahrlässigkeit entstehen

  • Schäden durch die Verwendung eines falschen Treibstoffs entstehen, wenn Wasser, Öl etc. nicht nachgefüllt wird bzw. Warnanzeigen im Fahrzeug missachtet wurden

  • Schäden am Dachaufbau und Unterboden

  • Glasbruch (Frontscheibe, Scheinwerfer, sonstiges Glas)

  • Reifenschäden, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind

  • Reparatur- und Abschleppkosten durch Fahrten auf unerlaubten Strassen oder in verbotenen Gebieten

  • Kosten für die Bergung oder das Abschleppen von Fahrzeugen, die durch eigenes Verschulden des Mieters fest gefahren wurden

  • Kosten für verlorene oder im Fahrzeug eingesperrte Fahrzeugschlüssel

7. Rückgabeprotokoll / Mängelanzeige
Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietfahrzeug hat der Mieter unverzüglich bei der Servicestation, spätestens jedoch bei der Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen. Der Mieter hat die Mängel vollständig im Rückgabeprotokoll schriftlich niederzulegen.  

8. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und die Servicestation zu verständigen. Ansprüche eines Unfallgegeners dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat der Servicestation, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu übergeben. Der Unfallbericht muß insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.  

9. Berechtigter Fahrer
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und von den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden, sofern diese das Mindestalter erreicht haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis lt. Ziff. 1 sind.  

10. Verbotene Nutzungen
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:

  • zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests

  • zur Beförderung von leicht entzündlichen giftigen, oder sonst gefährlichen Stoffen

  • zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind

  • zur Weitervermietung für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren auf ungeeignetem Gelände.

11. Übernahme / Rücknahme
Vor dem Antritt der Fahrt ist es unbedingt erforderlich, dass der Mieter an einer durch unsere Servicestation durchgeführten Fahrzeug-Einweisung teilnimmt. Die Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs findet nach vorheriger Vereinbarung bei der Servicestation Olbia statt. Der Transfer zum Flughafen Olbia wird, falls gebucht, gewährleistet. Zu den Flughäfen Alghero oder Cagliari wird unter bestimmten Voraussetzungen für den Hin- oder Rücktransfer ein Transfer-Fahrzeug günstig angemietet.

Die Übernahme erfolgt in der Regel von Montag bis Sonntag an der Service-Station von 13.00 bis 18.00 Uhr und die Rückgabe des Mietfahrzeugs zwischen 08.00 bis 12.00 Uhr. Sollte es der Buchungsplan zulassen, kann in Absprache mit der Servicestation auch vormittags die Übernahme und nachmittags die Rückgabe durchgeführt werden. In diesen Fällen kann eine gesonderte Service-Gebühr berechnet werden. In den Monaten November bis einschließlich Februar erfolgen die Rückgaben bei Tageslicht spätestens bis 16.00 Uhr und nicht vor 08.00 Uhr bzw. nach Absprache mit der Servicestation. Um die Rückgabe des Fahrzeugs trotzdem morgens zu ermöglichen, ist eine Fahrzeugkontrolle am Vortag der Abreise in Absprache mit der Servicestation möglich. Eine garantierte Übernahme vormittags und Rückgaben nachmittags sind gegen Berechnung eines zusätzlichen Miettages möglich. Für die Rückgabe des Wohnmobils sollte so viel Zeit eingeplant werden, dass eine Überprüfung des Wohnmobils bezüglich Schäden ohne Zeitdruck stattfinden kann. Sollte für eine ordnungsgemäße Rückgabe nicht ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, erfolgt die Kontrolle nach Abreise des Mieters vom Personal der Servicestation. Die Kaution wird, falls bar hinterlegt, dann nachträglich auf das Konto des Mieters überwiesen. Für Übernahmen an Samstagen oder Sonntagen fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Mit der Servicestation abgesprochene Übergaben außerhalb der Öffnungszeiten werden mit einer Gebühr lt. Preisliste berechnet.

Übergaben, die nach 17.00 beginnen und um 18.00 noch nicht abgeschlossen sind, sind gebührenpflichtig.

12. Ersatzfahrzeug
Camper Rent 24
behält sich das Recht vor bei tatsächlicher Unmöglichkeit der Übergabe des Mietfahrzeugs, die nicht von Camper Rent 24 zu vertreten ist, bei technischem Defekt oder bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs durch den vorherigen Mieter, als Ersatz einen PKW der Mittelklasse in Verbindung mit einer dem Standard Agriturismo entsprechenden Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Außerdem kann  aus wichtigem Grund während der Mietdauer ein Fahrzeugwechsel durchgeführt werden, wobei das gewechselte Fahrzeug der gleichen oder besseren Kategorie angehören muss. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. 

13. Zulässiger Fahrbereich
Der Fahrbereich des Mietfahrzeugs ist beschränkt auf Sardinien und Korsika, nebst eventueller Fährverbindung zwischen diesen Regionen.  

14. Reparaturen
Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden, z.B. um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Preis von € 150,00 ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung der Servicestation in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten träg tCamper Rent 24 gegen Vorlage der entsprechenden Belege sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziff. 5). Der Mieter hat wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Anmietung das Recht auf Abhilfe, Mietminderung oder Schadenersatz, soweit Camper Rent 24 einen Mangel des Fahrzeuges zu vertreten hat. Zur Abhilfe hat der Kunde der Servicestation unverzüglich festgestellte Mängel anzuzeigen und Camper Rent 24 eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. Schadenersatzansprüche für vor Vertragsschluß vorhandene Mängel des Fahrzeuges, welche Camper Rent 24 nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.  

15. Ausschlussfrist / Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Mietleistungen hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeugs schriftlich bei Camper Rent 24 anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn den Mieter kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist trifft. Vertragliche Ansprüche des Mieters verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Rücknahme. Hat der Mieter Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Camper Rent 24 die Ansprüche schriftlich zurückverweist.  

16. Speicherung und Weitergabe von Personendaten
Der Mieter ist damit einverstanden, dass die Buchungsbüros i.A. von Camper Rent 24 die persönlichen Daten speichern. Camper Rent 24 darf diese über den zentralen Warnring an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind, oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird, oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen oder vom Mieter hingegebene Schecks nicht eingelöst werden können.  

17. Gerichtsstand / anzuwendendes Recht
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird München - soweit gesetzlich zulässig - als Gerichtsstand vereinbart, insbesondere soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder wegen dieses Vertrages findet Deutsches Recht Anwendung. 

18. Teilnichtigkeit
Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.